Die Frist für ehemalige DDR Betriebe die Lohnunterlagen bis Ende 2006 aufzubewahren ist velängert worden. Der Bundestag hat diese Frist nun bis Ende 2011 verlängert.
Geplant war, dass die Frist bis 31.12.2006 geht, da einige Ostdeutsche Bürger immer noch ein lückenhaftes Rentenversicherungskonto haben, ist die Verlängerung der Frist die logische Schlussfolgerung. Häufig fehlen Beschäftigungsnachweise.
Diesen Versicherten soll durch die Fristverlängerung ermöglicht werden, beim Rentenversicherer Unterlagen über Löhne und Arbeitszeiten aus den ehemaligen DDR-Betrieben nachzureichen. Wer seine Beschäftigungszeiten nicht nachweist, büßt später Rente ein.
Alle Versicherten aus den neuen Bundesländern mit einem lückenhaften Rentenkonto, sollten möglichst bald eine Kontenklärung beantragen. Formulare bekommen sie unter der Telefonnummer 0 800/10 00 48 00 oder unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.