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Dezember
04
2006
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Wichtige Frist bei der Riester Rente läuft ab!
von Frank Schuster
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Wer in dem Jahr 2004 oder früher eine Riester Rente abgeschlossen muss sich nun sputen und prüfen, ob bei der Versicherung der entsprechende Zulagenantrag für das Jahr 2004 vorliegt. Dieser muss dann dringend nachgeliefert werden. Die Zulage muss beantragt werden, auch dann wenn darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltende gemacht werden.
Im Jahre 2005 wurde der Dauerzulagenantrag eingeführt. Bei Abschluss eines Riester Vertrages kann der Anbieter dann mit diesem Dauerzulagenantrag jährlich die Anträge bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Diese Vollmacht gilt solange, bis sie Widerufen wird. Für den Riester Einzahler wird das ganze Zulage-Verfahren dann deutlich einfacher.
Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres entschlossen sich über 1,33 Millionen Menschen neu für eine Riester-Rente. Insgesamt sparen in Deutschland schon knapp sieben Millionen Menschen auf diese Weise für ein Zusatzeinkommen im Alter.
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