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Förderfähige Personen für Riester |
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Wer kann die staatlichen Förderung nutzen?
Leider kann nicht jeder eine staatliche Förderung nutzen. Die förderfähigen Personen die staatliche Zulagen erhalten, sind nun aufgelistet:
- Gesetzliche Rentenversicherungs-Pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte
- Angestellte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Auszubildende
- Eltern im dreijährigem Erziehungsurlaub
- pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker, Künstler, Geburtshelfer, Kurierfahrer, Publizisten)
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Personen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Hartz IV beziehen
- Pflichtversicherte Landwirte und deren Ehepartner
- Personen, die Existenzgründungszuschüsse erhalten ("Ich-AG")
- Personen, die Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld beziehen
Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, der die Riester Rente beziehen kann, sollten Sie prüfen ob Ihr Ehepartner Förderfähig ist. Dann können auch Sie durch Ihren Ehepartner mit gefördert werden.
Leider sind folgende Personen nicht förderfähig:
- Selbständige
- nicht rentenpflichtversicherte Angestellte
- freiwillig gesetzlich Rentenversicherte Personen
- geringfügig Beschäftigte
- Bezieher der Vollrente wegen Alters
- Bezieher von einer Berufsunfähigkeits, Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
- Bezieher von Sozialgeldern
- Studenten
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